Homöopathische Konstitutionsbehandlung
Klassische Homöopathie
Das Erkennen der individuellen Persönlichkeit eines Kindes gilt in der klassischen Homöopathie als zentraler Schlüssel für eine gezielte Behandlung. Dieses Vorgehen bezeichnet man als Konstitutionstherapie.
Homöopathie versteht Krankheit nicht als isoliertes körperliches Geschehen, sondern als Ausdruck einer Störung des gesamten Regulationssystems. Körperliche Beschwerden, seelische Befindlichkeit und individuelle Verhaltensmuster werden dabei als miteinander verbunden betrachtet. Aus diesem ganzheitlichen Ansatz heraus können auch Störungen begleitet werden, die schulmedizinisch oft schwer eindeutig zuzuordnen oder zu therapieren sind – zum Beispiel Schlafstörungen, erhöhte Infektanfälligkeit, Unruhe, Hyperaktivität, Migraine, Verhaltensauffälligkeiten oder Bettnässen.
Bei solchen tiefergehenden oder wiederkehrenden Beschwerden richtet sich die Konstitutionsbehandlung nicht auf einzelne Symptome, sondern auf die Gesamtheit des Kindes. Erfasst werden unter anderem Temperament, emotionale Reaktionen, Stressverarbeitung, Schlaf- und Essverhalten, typische Krankheitsneigungen, familiäre Dynamik sowie die bisherige Entwicklungs- und Krankheitsgeschichte.
Was bedeutet "Konstitution"?
Mit Konstitution ist kein starres Persönlichkeitsmerkmal gemeint. Vielmehr beschreibt sie die individuelle Art, wie ein Kind auf innere und äußere Reize reagiert. Diese Reaktionsmuster zeigen sich häufig über längere Zeit hinweg – sowohl im gesunden als auch im kranken Zustand.
Klassische homöopathische Arzneien beschreiben solche typischen Muster exemplarisch:
So werden etwa Pulsatilla-Kinder oft als sensibel, anhänglich und sehr beziehungsorientiert erlebt, mit einem großen Bedürfnis nach Nähe und Trost.
Nux-vomica-Kinder wirken dagegen eher willensstark, reizbar, leistungsorientiert und reagieren empfindlich auf Stress oder Überforderung.
Diese Beispiele dienen lediglich der Veranschaulichung. In der Praxis wird kein Kind „typisiert". Entscheidend sind immer die individuellen Wesenszüge und das Gesamtbild.
Ziel der Konstitutionsbehandlung
Ziel der Konstitutionsbehandlung ist es nicht, Symptome zu unterdrücken, sondern langfristig die Selbstregulation zu stabilisieren, Entwicklungsschritte zu erleichtern und die Anfälligkeit für wiederkehrende Beschwerden zu reduzieren.
Die klassische Homöopathie versteht sich nicht als Ersatz, sondern als mögliche ergänzende Behandlungsoption im Rahmen einer verantwortungsvollen kinderärztlichen Begleitung.
Homöopathische Konstitutionsgespräche führen wir nach Vereinbarung / Voranmeldung durch. Sie umfassen eine ausführliche Anamnese, eine strukturierte Auswertung sowie eine Behandlungsempfehlung.
Kosten der Analyse: 120,65 €
Die Kosten werden von privaten Krankenversicherungen erstattet.
Gerne klären wir im persönlichen Gespräch, ob eine Konstitutionsbehandlung im individuellen Fall sinnvoll ist und wie sie verantwortungsvoll in das medizinische Gesamtkonzept eingebettet werden kann.